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Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes

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Teil 1
 Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle
  § 1 Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens
  § 2 Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
  § 3 Parlamentarisches Gremium
Teil 2
 Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch
  § 4 Kreditaufnahme des Bundes
  § 4a Einführung von Umschuldungsklauseln
  § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
  § 4c Stimmrecht
  § 4d Berechnungsstelle; Bescheinigung
  § 4e Einberufung der Gläubigerversammlung
  § 4f Vorsitz; Beschlussfähigkeit
  § 4g Vertretung
  § 4h Schriftliche Abstimmung
  § 4i Anfechtung von Beschlüssen
  § 4j Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen
  § 4k Bekanntmachungen
  § 5 Bundesschuldbuch
  § 6 Sammelschuldbuchforderungen
  § 7 Einzelschuldbuchforderungen
  § 8 Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs
Teil 3
 Sicherungsmaßnahmen zum Compliance-Management
  § 9 Sicherungsmaßnahmen
  § 10 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
  § 11 Durchführung durch Dritte
  § 12 Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
  § 13 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
  § 14 Allgemeine Sorgfaltspflichten
  § 15 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
  § 16 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
  § 17 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte
  § 18 Besondere Aufzeichnungspflichten
  § 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  § 20 Freistellung von der Verantwortlichkeit