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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Baugesetzbuch *) (BauGB)
§ 245b
Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.
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