- 1.
die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen,
- 2.
die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften,
- 3.
die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen,
- 4.
die Ermittlung der Erben,
- 5.
die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind,
- 6.
Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse,
- 7.
die Testamentsvollstreckung,
- 8.
die Nachlassverwaltung sowie
- 9.
sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben
betreffen.