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N-Lex
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Ausbildung
§ 1 Ziel und Inhalte der Ausbildung
§ 2 Aufbau und Dauer der Ausbildung
§ 3 Zulassung zur Ausbildung
§ 4 Durchführung der Ausbildung
§ 5 Theoretische Ausbildung
§ 6 Praktische Ausbildung
§ 7 Ausbildungsnachweise
§ 8 Abweichungen vom Ausbildungsgang
§ 9 Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen
§ 10 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1
§ 11 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2
§ 12 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3
§ 13 Prüfungsinhalte
§ 14 Prüfungsentscheidung
§ 15 Wiederholung der Prüfung
§ 16 Rücktritt von der Prüfung
§ 17 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 18 Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht
§ 19 Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
§ 20 Aufbewahrungsfrist
Abschnitt 2
Fortbildung
§ 21 Fortbildungsverpflichtung
§ 22 Fortbildungsplan
§ 23 Nachweis
§ 24 Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)
Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 2)
Bewertungsmaßstab
Anlage 4 (zu § 9)
Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
Anlage 5 (zu den §§ 10 und 11)
Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2
Anlage 6 (zu § 12)
Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen
Anlage 7 (zu § 19)
Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Anlage 8 (zu § 21)
Fortbildungsrahmenplan
Anlage 9 (zu § 22)
Muster Lehrgangsbeschreibung
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