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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
§ 21
Zuständige Bundesoberbehörde
Zuständige Bundesoberbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Paul-Ehrlich-Institut.
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