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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (6. BinSchStrOAbweichV)
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.